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Fachanwalt für Strafrecht

 

Schon während des Studiums an der Universität Regensburg war das Strafrecht von besonderem Interesse für mich und es war klar, dass wenn überhaupt einmal eine Spezialisierung oder Fachanwaltschaft in Frage kommen würde, es sich um das Strafrecht handeln müsste. Auch während des Referendariats in Regensburg und bei der Staatsanwaltschaft Amberg hat sich dieser Spezialisierungswunsch, Strafverteidiger zu werden, verfestigt.

 

Im Gegensatz zu den selbst benannten Teilbereichen der anwaltlichen Tätigkeit in Form von z.B. Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten wird die Erlaubnis zur Bezeichnung als Fachanwalt in einem förmlichen Verfahren nach Vorlage der in der Fachanwaltsordnung genannten Voraussetzungen verliehen. Es sind auch jährliche Fortbildungen vorgeschrieben.

 

Anders als der Facharzt ist der Rechtsanwalt jedoch nicht auf sein Fachgebiet beschränkt und kann auch weiterhin alle Rechtsgebiete bearbeiten.

 

Mit Urkunde vom 26.06.2004 hat mir der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen. Voraussetzung für die Verleihung war, dass ich besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen musste. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nur dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Dazu gehören die Methodik und das Recht der Strafverteidigung, das Strafverfahrensrecht sowie das materielle Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (vgl. § 13 FAO).

 

Somit betreibe ich seit diesem Zeitpunkt in Regensburg eine Anwalts- und Fachanwaltskanzlei.

Neben der Strafverteidigung auf Honorarbasis, arbeite ich auch zu den Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen und Pflichtverteidigung.

 
© 2024 - Michael Frank - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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