Fachanwalt für Strafrecht
Schon während des Studiums an der Universität
Regensburg war das Strafrecht von besonderem Interesse für mich
und es war klar, dass wenn überhaupt einmal eine Spezialisierung
oder Fachanwaltschaft in Frage kommen würde, es sich um das
Strafrecht handeln müsste. Auch während des Referendariats
in Regensburg und bei der Staatsanwaltschaft Amberg hat sich dieser
Spezialisierungswunsch, Strafverteidiger zu werden, verfestigt.
Im
Gegensatz zu den selbst benannten Teilbereichen der anwaltlichen
Tätigkeit in Form von z.B. Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten
wird die Erlaubnis zur Bezeichnung als Fachanwalt in einem förmlichen
Verfahren nach Vorlage der in der Fachanwaltsordnung genannten Voraussetzungen
verliehen. Es sind auch jährliche Fortbildungen vorgeschrieben.
Anders
als der Facharzt ist der Rechtsanwalt jedoch nicht auf sein Fachgebiet
beschränkt und kann auch weiterhin
alle Rechtsgebiete bearbeiten.
Mit Urkunde vom 26.06.2004 hat mir
der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt
für Strafrecht" zu führen. Voraussetzung für
die Verleihung war, dass ich besondere theoretische Kenntnisse und
besondere praktische Erfahrungen nachweisen musste. Besondere theoretische
Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nur dann vor,
wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen,
was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische
Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Dazu gehören die Methodik
und das Recht der Strafverteidigung, das Strafverfahrensrecht sowie
das materielle Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-,
Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (vgl. § 13 FAO).
Somit
betreibe ich seit diesem Zeitpunkt in Regensburg eine Anwalts-
und Fachanwaltskanzlei.
Neben der Strafverteidigung auf Honorarbasis, arbeite ich auch
zu den Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen und Pflichtverteidigung.
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