Jugendstrafsrecht
Für
das Jugendstrafrecht gilt das zum Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht Gesagte entsprechend.
Im Vordergrund steht hier allerdings die intensivere Zusammenarbeit
mit Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und die Möglichkeit, diese
mit Hilfe des Gerichts zu erziehen, um künftiges Fehlverhalten
zu vermeiden. Auch die Eltern werden oftmals in die Zusammenarbeit
mit eingebunden.
Die Jugendlichen sollen bei uns (im Gegensatz zu anderen Staaten)
nicht bestraft, sondern durch geeignete Maßnahmen unter Mithilfe
von geschultem Fachpersonal (Jugendgerichtshilfe) zu rechtstreuen
Mitbürgern erzogen werden, die sich dann als Erwachsene in die
Gesellschaft einfügen können.
Ein Schwerpunkt bei der Strafverteidigung im Jugendstrafrecht
wird im Raum Regensburg und auch überregional immer mehr
die Gewaltbereitschaft und der Drogenmissbrauch der Jugendlichen
bzw. Heranwachsenden. Hieraus
resultieren teils hohe Schadensersatzansprüche der Geschädigten,
die in einer entsprechend hohen Schuldenlast bei den jugendlichen
Tätern enden können. Drogen- und Alkoholmissbrauch
führen
oft zu solchen Gewaltdelikten oder zu Delikten aus dem Bereich
der Beschaffungskriminalität. Letztlich wird immer öfter
die Unterbringung der Jugendlichen in der Entziehungsanstalt
im Urteil
ausgesprochen. Ein rechtzeitiger Gang zum Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Strafrecht –auch durch die Erziehungsberechtigten-
ist daher umso wichtiger, da es diese einschneidenden Folgen
zu vermeiden gilt. Da viele Fälle vor dem Jugendschöffengericht
landen, ist auch oftmals eine Beiordnung als Pflichtverteidiger
möglich.
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