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Jugendstrafsrecht

 

Für das Jugendstrafrecht gilt das zum Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht Gesagte entsprechend.


Im Vordergrund steht hier allerdings die intensivere Zusammenarbeit mit Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und die Möglichkeit, diese mit Hilfe des Gerichts zu erziehen, um künftiges Fehlverhalten zu vermeiden. Auch die Eltern werden oftmals in die Zusammenarbeit mit eingebunden.


Die Jugendlichen sollen bei uns (im Gegensatz zu anderen Staaten) nicht bestraft, sondern durch geeignete Maßnahmen unter Mithilfe von geschultem Fachpersonal (Jugendgerichtshilfe) zu rechtstreuen Mitbürgern erzogen werden, die sich dann als Erwachsene in die Gesellschaft einfügen können.


Ein Schwerpunkt bei der Strafverteidigung im Jugendstrafrecht wird im Raum Regensburg und auch überregional immer mehr die Gewaltbereitschaft und der Drogenmissbrauch der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden. Hieraus resultieren teils hohe Schadensersatzansprüche der Geschädigten, die in einer entsprechend hohen Schuldenlast bei den jugendlichen Tätern enden können. Drogen- und Alkoholmissbrauch führen oft zu solchen Gewaltdelikten oder zu Delikten aus dem Bereich der Beschaffungskriminalität. Letztlich wird immer öfter die Unterbringung der Jugendlichen in der Entziehungsanstalt im Urteil ausgesprochen. Ein rechtzeitiger Gang zum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht –auch durch die Erziehungsberechtigten- ist daher umso wichtiger, da es diese einschneidenden Folgen zu vermeiden gilt. Da viele Fälle vor dem Jugendschöffengericht landen, ist auch oftmals eine Beiordnung als Pflichtverteidiger möglich.

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